Zulassung von Frauen zur Führerscheinprüfung


Frauen am Steuer - Foto 1901

Das obige Foto wurde wahrscheinlich 1901 in der Umgebung Budapest aufgenommen. Verschickt wurde es im Januar 1902, Es zeigt 2 Ehepaare in einem Mercedes Wagen. Eine der Damen sitzt am Steuer. Diese Aufnahme ist mit großer Wahrscheinlichkeit gestellt. Es ist auf dem Scan schlecht erkennbar, aber hinter dem Auto steht ein Chauffeur mir Schutzbrille.


Frauen am Steuer - Foto 1906

Auch bei diesem Foto - aufgenommen am 21. Juni 1906 bei Nordhausen/Thüringen - sitzt jeweils eine Frau am Steuer (vorn in Fahrtrichtung rechts). Es ist aber auch hier anzunehmen, dass das Foto gestellt ist, bzw. die Frauen nur ein kurzes Stück fuhren, denn auf dem Begleittext wird für das erste Dürkopp Fahrzeug der Chauffeur Erst Jakob (Fahrer des Fabrikbesitzers und Führerscheininhabers seit 1904 Rudolf Kneiff) und für das zweite Fahrzeug Herr Dr. Paul Schenike (?) (Besitzer des 1. Autos von Nordhausen - 1903) als Fahrer aufgeführt. Der Chauffeur Ernst Jakob steht rechts neben dem Hinterrad des 2. Fahrzeugs.

Frau am Steuer - um 1925

Obiges Foto dürfte Mitte der 1920er Jahre aufgenommen worden sein. Ort und nähere Umstände sind unbekannt.


Vieles, was wir heute als selbstverständlich erachten, war nicht immer so.
Es ist noch gar nicht so lange her, dass Frauen in Deutschland kein Wahlrecht hatten, dass sie ihre Männer um Erlaubnis fragen mussten, wenn sie eine Arbeitsstelle antreten wollten und der Mann in geschäftlichen und vertraglichen Dingen der Vormund seiner Ehefrau war.
So erhielten die Frauen ab der Reichtagswahl vom 19. Januar 1919 das Wahlrecht, waren aber noch bis 1958 dem Willen ihrer Ehemänner unterworfen, die bestimmten, ob ihre Ehefrauen ein eigenes Bankkonto eröffnen, sich weiterbilden oder eine Arbeit aufnehmen durfte.

Das beinhaltet schon die Vorstellung, dass Ehefrauen Geld und Erlaubnis ihrer Männer benötigten, wenn sie einen Führerschein machen wollten. Alleine daran dürfte so mancher Wunsch nach einem Führerschein gescheitert sein.

Und das, obwohl sicher jeder weiß, dass die erste beachtenswerte Überlandfahrt eines Kraftfahrzeuges von einer Frau durchgeführt wurde.
Carl Benz hatte zwar bereits 1885 ein völlig funktionstüchtiges Kraftfahrzeug gebaut, aber die Allgemeinheit konnte sich nicht vorstellen, dass diese lärmenden und stinkenden Vehikel einen echten Gebrauchswert haben könnte. Es gelang Carl Benz zwar, Lizenzen seines Motors erfolgreich an französische Firmen zu verkaufen, wo auch eine Kraftfahrzeugproduktion anlief, aber in Deutschland war Carl Benz recht erfolglos.
Daraufhin 'entführte' seine Ehefrau Bertha Benz 1888 heimlich das Entwicklungsmodell ihres Mannes und fuhr der Legende nach ohne sein Wissen und ohne seine Erlaubnis mit zwei ihrer Söhne von Mannheim nach Pforzheim, um zu beweisen, dass es sich bei dem Automobil um ein durchaus ernst zu nehmendes und verlässliches Fortbewegungsmittel handelte.
Ob es so glaubhaft ist, könnte man anzweifeln, denn ohne Einweisung, wie der Motor zu starten ist und das Kraftfahrzeug betrieben wird, mit welchen Pannen zu rechnen ist, wie diese behoben werden und welche Ersatzteile und Werkzeuge man sicherheitshalber mitführt, hätte sie diese Aktion wohl kaum durchführen können.
Man könnte auf Grund der vorführerscheinlichen Betriebsbedingungen für Kfzs durchaus formulieren, Bertha Benz war nach den Erfindern der Automobile der erste Inhaber eines Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, bzw. die erste Privatperson, die in Deutschland eine Fahrprüfung abgelegt hatte war eine Frau, Bertha Benz.

Aber zugleich besitzt die Fahrt von Bertha Benz Ausnahmestatus

Hatten die ersten Kraftfahrzeuge noch Kutschenräder, die bestenfalls Vollgummibereifung hatten , so setzten sich bald die von dem Engländer John Dunlop 1888 erfundenen Luftreifen durch, die einen erheblich größeren Fahrtkomfort und weniger Achsen- und Radbrüche bewirkten.
Allerdings zu dem Preis, dass es nun Reifenpannen gab. Noch bis in die 1920er Jahre musste man bei Überlandfahrten auf den üblicherweise unbefestigten Straßen alle 30 bis 50 Kilometer mit einem plattem Reifen rechnen. Nicht ohne Grund sieht man bei vielen Autos der Zeit beidseitig an der Karosserie je ein Ersatzrad.

Frauen am Steuer - Foto 1906Autopanne, Reifenwechsel  1906

Fotoaufnahmen von 1906. Links: Die Straße zwischen Ballenstedt und Nordhausen bei Friedrichsbrunn. Rechts: Chauffeur Ernst Jakob wechselt ein Rad des Dürkoppwages, sein Chef Rudolf Kneiff schaut zu.


Aber das waren natürlich nicht die einzigen Pannen, mit denen zu rechnen war. Häufig mussten die Zündkerzen gereinigt oder gar ausgetauscht werden. Transmissionsriemen konnten abspringen oder reißen. Nahezu alle Technik konnte versagen.
Die ersten Betriebsberechtigungen für Kraftfahrzeuglenker setzten daher voraus, dass der Antragsteller eine technische Ausbildung besaß und einen Reparaturkurs für Kfzs absolvierte. Daran scheiterten nicht nur Frauen, sondern auch der weit überwiegende Teil der Männer.
Für Frauen galt allerdings insbesondere, dass eine technische Ausbildung seinerzeit nicht zum Rollenbild der Frau passte. Frauen wurden hauswirtschaftlich und musisch geschult. Somit war der Zugang zur Fahrberechtigung für Frauen kaum möglich, zumindest nicht ohne sehr gezielte Förderung des Ehemanns oder Vaters, von denen einer ja Vormund war.

Bertha Benz befand sich somit als Ehefrau des Erfinders, den sie unter Umständen auch in Werkstatt unterstützte, in einer für Frauen eher ungewöhnlichen Situation, die vergleichbar der von Mellie Beese (Amelie Beese-Boulard) ist, die am 13. September 1911 als erste deutsche Frau den Pilotenschein erwarb. Melli Beese hatte in den Anfangsjahren der Fliegerei in der Flugzeugkonstruktionsfirma von Hellmut Hirsch mitgearbeitet und später den französischen Flugzeugfabrikanten und Piloten Charles Boutard geheiratete, der sie zur Pilotin ausbildete.

Wenn es also vor 1925 eher eine Ausnahme war , dass eine Frau den Führerschein erwarb, so gab es hierzu folgende Gründe:
1909 war per Gesetz ein reichsweit gültiger, amtlicher Führerschein eingeführt worden. Vorherige Fahrberechtigungen waren eher Qualifikationsnachweise, die lokal oder zivilrechtlich erforderlich waren. Erst durch die aufkommende Motorisierung nach dem ersten Weltkrieg, die zugleich das Ende der Postkutschenzeit bewirkte, wuchs der Kraftfahrzeuggebrauch in solchem Maße, dass die Nachfrage eine Entwicklung zur besseren Bedienbarkeit und Zuverlässigkeit anstieß. Aber es führte auch, nicht zuletzt wegen steigender Unfallzahlen, zu einer Neuorientierung bezüglich der Frage, welcher Art die Qualifikation zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges sein muss. Die technischen Anforderungen an den Fahrzeuglenker gingen also zurück, während zugleich mehr Wert auf eine gesetzliche Regulierung durch Verkehrsvorschriften gelegt wurde.
Das begünstigte nun die Erwerbsmöglichkeit des Führerscheins für Frauen. Dennoch dauerte es bis 1935, ehe auf den amtlichen Führerscheinformularen überhaupt vorgesehen war, dass der Führerschein auch an Frauen abgegeben wird.

Indirekt war die Änderung des Formularvordrucks eine Folge der Aufrüstung Deutschlands im 3. Reich. Nicht nur, dass mehr Männer eingezogen wurden, das 3. Reich förderte insgesamt die Ausbildung von Kraftfahrern, wohl wissend, dass der Krieg bevorstand.

Der Beginn des zweiten Weltkrieges sorgte dann nochmals für einen erheblichen Anstieg der Führerscheine für Frauen. Frauen mussten nun auch beruflich die Lücken schließen, die die kriegseingezogenen Männer hinterlassen hatten.

Nach dem Krieg kehrte sich diese Entwicklung erst wieder einmal um.
Durch die Bombardierungen der Städte und dem Zuzug von Millionen Ostflüchtlingen fehlten Millionen von Wohnungen in Deutschland. Es fehlte an Betten, Kleidung und Hausrat. Bis in die 1950er Jahre dachte kaum eine nicht zum Unternehmerstand gehörende Familie daran, jemals ein Auto zu besitzen. Wozu dann ein Führerschein? Eine Ausnahme waren hier allenfalls Bauersfrauen, die wegen der Personalknappheit in der Landwirtschaft auch Traktor fahren mussten und bei der Gelegenheit gleich den Führerschein für Autos erwarben, was finanziell keinen großen Unterschied machte und das Fahren von Traktoren einschloss. Als dann ab Mitte der 1950er Jahre der Wirtschaftsaufschwung in Deutschland begann, wurde es auf einmal vielen Familien möglich, ein Auto zu erwerben.

Für Frauen gab es nun die Situation, dass das 3. Reich einerseits dafür gesorgt hatte, dass viele Frauen als 'Männerersatz' den Führerschein erwerben konnten, aber zugleich in hohem Maße in die Hausfrauen- und Mutterrolle gedrängt worden waren und ihrem Mann gehorsame Ehefrau sein mussten. Selbst wenn sie einen Führerschein aus dem 3. Reich besaßen, trauten sich viele nicht zu, noch Autofahren zu können, vor allem nicht so sicher wie ihr Mann. Männer hatten den Führerschein oft bei der Wehrmacht erworben, waren dabei technisch gründlich ausgebildet worden und waren unter extremen Situationen gefahren.

Frauen, die noch keinen Führerschein hatten, trauten es sich einfach nicht zu, die Prüfung hierzu in ihrem Alter noch bestehen zu können. Wozu auch? Ihre Männer hatten einen Führerschein. Der Mann fuhr mit dem Auto zur Arbeit und wenn das Auto da war, war auch der Mann da.
So entstand bei der Erteilung von Führerscheinen für Frauen eine deutlich erkennbare Lücke für Jahre 1945 bis 1965.

Erst ab Mitte der 1960er Jahre wurde es üblich, dass Jugendliche beiderlei Geschlechts direkt mit 18 Jahren ihren Führerschein erwarben, völlig unabhängig davon, ob sie ein eigenes Auto besaßen oder nicht.

Abschließend kann man sagen, dass Frauen vor 1965 einen Führerschein, wenn überhaupt, fast ausschließlich während der Ehe machten, meistens in einem Alter von 25 bis 40 Jahren, während Frauen nach 1965 den Führerschein ebenso wie Männer genau zu dem Zeitpunkt machten, zu dem das rechtlich möglich war, also mit 18 Jahren. Mittlerweile ist der Führerschein längst Teil der Allgemeinbildung.


1. Führerschein vom 30. Mai 1911



Dieser Führerschein von 1911 dürfte eine große Ausnahme sein. Er wurde am 24. Mai 1911 im Kreis Minden als 565. Führerschein ausgestellt. Die Ausstellung auf eine Frau wird auf der Titelseite damit begründet, dass sie Ehefrau eines Fahrsachverständigen ist.
Die vorgedruckte Anrede 'Herr' ist handschriftlich mit 'Frau' überschrieben. Bei Erteilung der Fahrerlaubnis war die Inhaberin knapp 30 Jahre alt.
In allen reichseinheitlichen Formularen vor 1935 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. Erst danach befindet sich die Vorgabe 'Herr/Frau/Fräulein' vor dem Namensfeld.

2. Führerschein vom 10. Dezember 1919



Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. Führerscheininhaberin ist eine Dame aus dem alten norddeutschen Adelsgeschlecht von Frese. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 27 Jahre alt.

3. Führerschein vom 09. Juni 1926



Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 'Vordr. Nr.1937' ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung 'Herr' durchgestrichen und dahinter wurde 'Frau' geschrieben. Offensichtlich war die Verwirrung des ausstellenden Beamten so groß, dass er dafür vergaß, an dieser Stelle auch den Vornamen der Dame anzugeben. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 39 Jahre alt.

4. Führerschein vom 09. Juni 1926




Bei diesem Vordruck 'Vordr. Nr.162' fehlt jeder Hinweis auf das Geschlecht. Er wurde am 9. Juni 1926 in Meiningen für die Prinzessin 'Agnes, Johanna, Josepha, Huberta Prinzessin Georg v. Sachsen-Meiningen geb. Gräfin Schmising-Kerßenbrock' für ein Motorrad ausgestellt. Am 20. Okt. 1928 wurde er auf Kleinwagen erweitert und am 3. Aug. 1931 auf einem beigefügten Extrablatt auf alle PKw erweitert. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der 1. Prüfung 31 Jahre alt.

5. Führerschein vom 03. März 1927



Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 7 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung 'Herr' durch 'Fräul.', also Fräulein überschrieben. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 35 Jahre alt.

6. Führerschein vom 18. September 1929



Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 7 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung 'Herr' durch 'Frau' ersetzt und der Name mit dem Zusatz 'Tierarztgattin in Bad Kissingen' ergänzt. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 33 Jahre alt. Das Foto des Führerscheins wurde entfernt.

7. Führerschein vom 15. September 1930



Die Erwerberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 39 Jahre alt. Die Vorgabe 'Herr' wurde gestrichen und der Zusatz Frau eingefügt.

8. Führerschein vom 27. Oktober 1933



Die Erwerberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 31 Jahre alt. Die Vorgabe 'Herr' wurde gestrichen.

9. Führerschein vom 01. August 1933



Auf dieser Führerscheinausgabe des 'Nr.23 (Berlin 1931)' ist der Erwerb von einer Frau noch nicht generell vorgesehen. Vorgedruckte Anrede ist noch 'Herr'. Der Führerschein wurde am 01. August 1933 in Dresden an eine Frau abgegeben, die zu diesem Zeitpunkt 32 Jahre alt war. Bemerkenswert ist, dass eine Führerscheinprü:fung weder eingetragen, noch überhaupt ein solcher Eintrag auf diesem Vordruck vorgesehen ist.

10. Führerschein vom 27. März 1935



Auf dieser Führerscheinausgabe des 'Muster 1' finden wir zum ersten Mal die Adress-Vorgabe 'Herr/Frau/Fräulein'. Der Führerschein wurde am 27. März 1935 in Dresden an eine Frau abgegeben, die zu diesem Zeitpunkt 41 Jahre alt war.

11. Führerschein vom 13. Mai 1935



Gleiche Führerscheinform der selben ausstellenden Behörde. Noch immer befindet sich auf dem Erweiterungsstempel zum gleichen Vordruck standardmäßig die Vorgabe 'Herr'. Erst 1937 wurde auch dieser Stempel geschlechtsneutral, sofern das für den Zusatz 'Der Inhaber' zutrifft.

12. Führerschein vom 15. November 1935



Die Führerscheininhaberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 36 Jahre alt. Es handelt sich um das reichseinheitliche Führerscheinmuster 23 der Preußischen Druckerei- und Verlagsanstalt Berlin.

13. Führerschein vom 27. April 1938



Ab 1938 werden Führerscheine für Frauen deutlich häufiger, was dann bis 1944 bemerkbar bleibt. Danach werden Frauenführerscheine erst wieder einmal selten. Die Inhaberin dieses Führerscheins war bei Erwerb 55 Jahre alt.

14. Führerschein vom 22 September 1939



Diese Frau erwarb am 22. September 1939 den Führerschein mit 40 Jahren. Das war 22 Tage nach Beginn des 2. Weltkriegs. Interessant ist die Einlage, die darauf hinweist, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten ist. Das könnte darauf hinweisen, dass die Frau den Führerschein berufsmäßig erworben hat, bzw. in einer militärische Organisationgruppe eingesetzt wurde.

15. Führerschein vom 31. März 1939



Interessant an diesem Führerschein, der am 31. März 1939 als Zweit-Ausfertigung erstellt wurde, ist die Tatsache, dass er einer Frau gehörte, die am 29. Mai 1928 als 41-Jährige den Motorrad-Führerschein erworben hatte. 1939 wurde dieser Führerschein dann umgeschrieben und mit der Berechtigung für das Führen von Autos erweitert.
Frauen mit Motorrad-Führeschein dürften noch 1928 noch sehr viel seltener gewesen sein, als Frauen mit Autoführerschein.

16. Führerschein vom 26. Juni 1941



Führerschein vom 26. Juni 1941. Hier spiegelt sich der kriegsbedingte Bedarf an Kraftfahrern wieder. Die Inhaberin war zum Prüfungszeitpunkt genau 18 Jahre alt. Der Führerschein ist bereits fast 2 Monate vor der Prüfung ausgestellt worden. Wahrscheinlich direkt bei Fahrausbildung. Zuvor wurden Führerscheine frühestens Tage nach der Prüfung erteilt.

17. Nachkriegs-Führerschein vom 29. März 1946



Nachkriegsführerschein als Zweitschrift einer wohl im 3. Reich erworbenen Fahrberechtigung ohne Püfung erteilt. Die Inhaberin war zum Zeitpunkt der Erteilung der alliierten Fahrberechtigung am 29. März 1946 etwas über 48 Jahre alt.

18. Nachkriegs-Führerschein vom 8. Oktober 1947



Auch bei Männern sind echte Nachkriegsführerscheine selten. Meistens handelt es sich bei Führerscheinen vor 1955 um Führerscheine, die auf Grund eines vorhandenen Wehrmachts-Führerschein erteilt wurden. Hier wurde am 8. Oktober 1947 ein Führerschein für eine Frau ausgefertigt, die hierzu eine Fahrprüfung abgelegt hatte. Sie war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt. Vielleicht liegt der Umstand darin, dass nach dem Krieg gerade die Männer, die einen Führerschein besaßen, als ehemalige Wehrmachtssoldaten in Kriegsgefangenschaft waren und daher ein Mangel an Kraftfahrern bestand.

19. Nachkriegs-Führerschein vom 26. August 1949



Hier bei dem am 26. August ausgestellten Führerschein dürfte es sich um einen der letzten an Frauen ausgestellten Nachkriegsführescheine handeln. Bereits am 14. August 1949 war das erste Parlament der neuen Bundesrepublik gewählt worden. Bei Ausstellung war die Inhaberin 31 Jahre alt.

20. Bundesrepublik-Führerschein vom 25. Oktober 1950



Es handelt sich noch um eine lokale Führerscheinausgabe des Hessischen Polizei-Beschaffungsamts Frankfurt. Bei Ausstellung war die Inhaberin 51 Jahre alt.

21. Führerschein vom 04. März 1954



Mit die ersten Frauen, die in den 1950er Jahren wieder den Führerschein erwarben, waren Bauersfrauen. Meistens erwarben sie nur den Traktorführerschein, manchmal aber auch gleich den Autoführerschein, der die Fahrerlaubnis für Traktoren beinhaltete. Hier der Traktorführerschein (Klasse4) vom 4. März 1954, der für eine 54-jährige Frau ausgestellt wurde.

22. Führerschein vom 13. Mai 1955



Der am 13 Mai 1955 auf Grund der Fahrerlaubnis vom 30. Mai 1930 neu erteilte Führerschein für Autos und ausdrücklich auch für Traktoren. Ausgestellt für 53-jährige Frau.

23. Führerschein vom 18. August 1955



Dieser Führerschein wurde am 18, August 1955 für eine 28-jährige, unverheiratete Frau von 28 Jahren ausgestellt. Er gilt nur für PKws.

24. Führerschein vom 30. April 1957



Neu nach Prüfung für Landadelige am 30. April 1957 erteilte Fahrerlaubnis. Ausdrücklich erteilt für Autos und Traktoren. Die Inhaberin war bei Erteilung 38 Jahre alt.

25. Führerschein vom 24. September 1964



Führerschein vom 24. September 1964. Nach Prüfung für Klasse 3 und 4 (Autos und Traktoren) für 55-Jährige erteilt.

26. Führerschein vom 17. Februar 1964



Ersatz-Führerschein für einen Auto-Führerschein vom Juni 1953. Bei Schulung für den ursprünglichen Führerschein war die Inhaberin gerade 18 Jahre alt, die Erteilung des Ersatzführerscheins ohne Änderung der Betriebsberechtigung könnte im Zusammenhang mit einer Eheschließung stehen, bei der die Ehefrau zu diesem Zeitpunkt im Normalfall noch den Namen des Mannes annehmen musste. Das führte dann zur Umschreibung des Führerscheins.
Anm.: Die Kennzeichnung von Ersatzführerscheinen und auch der Hinweis darauf, dass der FS ohne Fahrprüfung erstellt wurde, bzw. Streichen des Prüfungseintragsfeldes (Säuferbalken), wurde in späteren Jahren eingestellt, da solche Führerscheine bei Vorlage als Hinweis auf einen FS-Entzug wegen Alkoholmissbrauchs gewertet wurden.

27. Führerschein vom 27. April 1967



Ersatz-Führerschein für einen Auto-Führerschein vom Jan. 1950, der im Sept. um den LKW-Führerschein erweitert worden war. Die kurze Frist zwischen Auto- und LKW Führerschein lässt vermuten, dass bereits der Führerschein von 1950 einen Führerschein aus dem 3. Reich oder der Nachkriegszeit ersetzte. Bei Erteilung des Ersatzführerscheins für Auto und LKW war die Inhaberin 40 Jahre alt. Der Umstand, dass die LKW-Erlaubnis bewusst nachgetragen worden war, lässt vermuten, dass der Führerschein beruflich eingesetzt wurde.




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